Lastenrad-Förderung

So sparst du Geld beim Kauf deines Lastenrads!

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die bundesweite Förderung von E-Lastenfahrrädern erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierdurch sollen vor allem Cargo-Bikes für gewerbliche Transportzwecke gefördert werden, die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzen.

Antragsberechtigt sind deshalb:

  • private Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Als Privatperson seid ihr für die bundesweite Lastenrad-Förderung also nicht zulässig. Dafür gibt es auf Landes- und Kommunalebene noch andere Programme, mit denen ihr beim Kauf unserer Cargo Bikes & Anhänger sparen könnt.

Diese Einsatzzwecke deckt die Lastenrad-Förderung ab

Durch die bundesweite Förderung von E-Lastenrädern sollen umweltschädliche Transportfahrzeuge in Gewerben und Kommunen ersetzt werden. Bei der Antragsstellung bittet euch das BAFA deshalb, den Einsatzzweck des Lastenrads anzugeben.

Von dem Zuschuss ausgeschlossen sind E-Lastenräder und Anhänger für:
  • den Personentransport
  • für private Einsatzzwecke, wie Einkäufe oder Arbeitswege
  • für den Verleih
  • die Nutzung als Verkaufs- oder Informationsstand
Speziell für Lastenräder zur Mitnahme von Personen gibt es eine separate Förderung der Aktion Mensch, aber dazu später mehr.
Welche Fahrräder sind für eine Lastenrad-Förderung zulässig?
Auch wenn die Regeln etwas aufgelockert wurden, ist nicht gleich jedes Modell für eine Förderung berechtigt. Die Zuschüsse gelten nur für:
  • serienmäßige und fabrikneue E-Lastenräder und E-Anhänger
  • Lastenbikes mit einer Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) von mindestens 120 Kilogramm
  • Lastenräder, die mehr Ladevolumen aufweisen als ein herkömmliches Fahrrad mit Gepäckträgern
  • Cargo-Bikes mit Ladeflächen, die unlösbar mit dem Lastenbike verbunden sind
  • Lastenfahrräder und Anhänger mit Elektromotoren, deren Leistung maximal 250 Watt beträgt und die bei 25 Kilometern pro Stunde sowie beim Aussetzen des Tretens unterbrochen werden

Die Cargo Bikes haben eine Nutzlast von 140-150 kg und erfüllen alle aufgeführten Kriterien. Um die oben genannten Bedingungen weiter zu konkretisieren, legt das BAFA auch fest, welche Bauform ein Lastenrad aufweisen muss, um eine Förderung zu erhalten.

  • Long John: Der Long John ist ein einspuriges Cargo-Bike mit langem Radstand. Die Ladefläche befindet sich zwischen dem Lenker und dem Vorderrad.
  • Longtail: Das Longtail-Lastenrad sieht dem Long John sehr ähnlich. Hier liegt die Ladefläche aber zwischen Hinterrad und dem Sattel. Zu dieser Kategorie zählen unsere Cargo Bikes.
  • Trike: Trikes sind dreirädrige Lastenräder, bei denen die Ladefläche zwischen den beiden Vorderrädern sitzt. Dadurch ist das Trike breiter als herkömmliche Fahrräder.
  • Schwertransporter: Mit Schwertransportern meint das BAFA mehrspurige Cargo-Bikes für große Zuladungen. Bei den drei- oder vierrädrigen Lastenrädern liegt die Ladefläche in der Regel hinten.
  • Anhänger: Die Anschaffung von Anhängern wird von der bundesweiten Förderung ebenfalls unterstützt. Beachtet aber, dass dies nur für Modelle mit einer elektrischen Antriebsunterstützung gilt. Auf den ersten Blick sieht das zwar nach jeder Menge Regeln aus, doch tatsächlich erfüllt der Großteil der Lastenfahrräder diese Bedingungen. Nicht förderungsfähig sind S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde, Lastenräder mit einem nachgerüsteten Elektromotor und gebrauchte Cargo-Bikes.

Förderungshöhe

Wie hoch fällt die Förderung für Lastenräder aus?

Wie hoch der Zuschuss durch die bundesweite Lastenrad-Förderung ausfällt, hängt immer vom Anschaffungspreis des Fahrzeugs ab. Wird der Antrag genehmigt, erhaltet ihr 25 Prozent des Kaufpreises als Nachlass. Die obere Grenze für die Förderung liegt bei 2.500 Euro pro Lastenrad. Zusätzlich bekommt ihr einen Rabatt auf projektbezogene Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise stärkere Akkus oder Upgrades bei Griffen, Sattel und Reifen. Auch Schlösser, Rückspiegel, Beleuchtung und weiteres sicherheitsrelevantes Zubehör sind mit inbegriffen.

So funktioniert die Antragstellung:

Das Antragsverfahren beginnt mit dem Ausfüllen des Online-Formulars, das ihr an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schickt. Neben einigen persönlichen Daten gebt ihr dort Informationen zum Fahrzeugtyp und dem Verwendungszweck an. Stimmt das BAFA der Förderung zu, so müsst ihr das Fahrzeug mindestens drei Jahre nach der Anschaffung für den vorhergesehenen Zweck nutzen. Ist das nicht der Fall, wird der Zuschuss widerrufen.

Lastenrad-Förderung in Ländern und Kommunen

Während sich die bundesweite Hilfe durch das BAFA auf gewerbliche Zwecke beschränkt, findet ihr auf Länder- und Kommunalebene einige interessante Programme für Privatpersonen und Familien. Ähnliche Angebote findet ihr in fast jedem anderen Bundesland und bei einer Vielzahl von Kommunen. Eine Übersicht über alle aktuellen Förderprogramme gibt es auf cargobike.jetzt . Informiert euch über mögliche Kaufprämien in eurer Region und erhalte so dein Lastenrad zu einem noch attraktiveren Preis.

Gerne erstellen wir euch ein Angebot für ein Lastenrad, das ihr mit eurem Antrag bei einer Förderstelle einreichen könnt vor Ort. Oder schreibt uns dafür eine E-Mail an info@max-cargobike.de mit euren Kontaktdaten (Anschrift und E-Mail/Telefon) sowie dem Lastenrad und den dazugehörigen Konfigurationen eurer Wahl.

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